Rund ums Rezept
Medikament nicht lieferbar – was tun?
Veröffentlicht am 22. September 2026
Zuletzt fachlich geprüft am 22. September 2026
Palmen Apotheke-Brückenhof
„Leider nicht lieferbar“ – diesen Satz hört niemand gern, schon gar nicht bei einem Medikament, das Sie regelmäßig brauchen. In vielen Fällen gibt es trotzdem eine Lösung. Wir erklären, was hinter einem Lieferengpass steckt, was die Apotheke dann tun darf und was Sie selbst tun können.
Nicht vorrätig, nicht lieferbar, Lieferengpass: Was ist der Unterschied?
Wenn wir ein Medikament gerade nicht im Regal haben, heißt das zunächst nur: Es ist nicht vorrätig. In den meisten Fällen können wir es beim pharmazeutischen Großhandel bestellen. Wir werden mehrmals täglich beliefert. Ein bestelltes Medikament liegt deshalb in der Regel schon nach etwa drei Stunden für Sie bereit.
„Nicht lieferbar“ bedeutet mehr: Auch der Großhandel kann das Medikament nicht liefern. Gesetzlich gilt ein Arzneimittel in der Regel dann als nicht verfügbar, wenn es nach Anfragen bei zwei vollversorgenden Großhändlern nicht in angemessener Zeit zu bekommen ist.
Von einem Lieferengpass spricht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wenn ein Arzneimittel voraussichtlich länger als zwei Wochen nicht im üblichen Umfang ausgeliefert werden kann oder die Nachfrage deutlich höher ist, als geliefert werden kann. Häufig liegt die Ursache in der Herstellung.
Ein Lieferengpass ist aber nicht dasselbe wie ein Versorgungsengpass. Oft gibt es andere Präparate mit demselben Wirkstoff, mit denen die Behandlung weitergehen kann.
Was die Apotheke bei einem Lieferengpass tun darf
Ist Ihr verordnetes Medikament nicht lieferbar, erlaubt das Gesetz der Apotheke mehrere Wege, damit Sie trotzdem versorgt sind. Welcher davon infrage kommt, prüfen wir für jedes Rezept einzeln.
Gleicher Wirkstoff, anderer Hersteller
Die Apotheke darf ein verfügbares Präparat mit demselben Wirkstoff abgeben. Das ist der häufigste Weg.
Andere Packungsgröße oder Wirkstärke
Ohne Rücksprache mit der Arztpraxis darf die Apotheke auch die Packungsgröße und die Anzahl der Packungen ändern oder auf eine andere Wirkstärke ausweichen. Statt einer großen Packung bekommen Sie dann zum Beispiel mehrere kleinere. Dabei gilt: Insgesamt dürfen Sie nicht mehr Wirkstoff bekommen, als verordnet wurde. Eine andere Wirkstärke kommt nur infrage, wenn aus pharmazeutischer Sicht nichts dagegenspricht. Ändert sich dadurch, wie Sie Ihr Medikament einnehmen, erklären wir Ihnen das genau.
Neu seit Juli 2026: Austausch mit einem vorrätigen Präparat
Viele Krankenkassen haben Rabattverträge mit bestimmten Herstellern. Ist das Präparat des Vertragspartners nicht verfügbar, durfte die Apotheke schon bisher direkt auf ein lieferbares Präparat mit demselben Wirkstoff ausweichen. Seit dem 2. Juli 2026 darf sie in diesem Fall auch ein wirkstoffgleiches Präparat abgeben, das sie bereits vorrätig hat. Diese Regel gilt befristet bis zum 1. Juli 2028. Für Sie heißt das: Ein nicht verfügbares Rabattarzneimittel bedeutet nicht unbedingt eine längere Wartezeit.
Brauche ich ein neues Rezept?
Meist nicht. Für einen Austausch mit demselben Wirkstoff und für Änderungen bei Packungsgröße oder Wirkstärke reicht Ihr bisheriges Rezept.
Anders ist es, wenn ein anderer Wirkstoff nötig ist. Diese Entscheidung trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, und dafür brauchen Sie ein neues Rezept.
Muss ich bei einem Lieferengpass mehr bezahlen?
Zwei gesetzliche Regeln schützen Sie vor zusätzlichen Kosten:
- Ist das Rabattarzneimittel Ihrer Krankenkasse nicht verfügbar und gibt es kein Ersatzpräparat zum Festbetrag, trägt die Krankenkasse die Mehrkosten. Der Festbetrag ist der Höchstbetrag, den die Kasse für ein Arzneimittel übernimmt.
- Bekommen Sie wegen der Nichtverfügbarkeit mehrere kleinere Packungen statt der verordneten großen, zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung nur einmal – so, als hätten Sie die verordnete Packung erhalten.
Die übliche Zuzahlung fällt weiterhin an, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Neue Packung, gleiche Wirkung: Darauf sollten Sie achten
Ein Präparat eines anderen Herstellers enthält denselben Wirkstoff, kann aber anders aussehen. Form, Farbe und Größe der Tablette können sich unterscheiden, ebenso die Packung. Auch lässt sich nicht jede Tablette gleich gut teilen. Wenn Sie mehrere Medikamente einnehmen, achten Sie besonders darauf, nichts zu verwechseln. Bringen Sie Ihren Medikationsplan mit und fragen Sie uns, wenn Ihnen etwas unklar ist.
Was Sie selbst tun können
Warten Sie bei Medikamenten, die Sie dauerhaft brauchen, mit dem nächsten Rezept nicht bis zur letzten Tablette. Je früher Ihr Rezept bei uns ist, desto mehr Zeit bleibt, das Medikament zu beschaffen.
Am einfachsten ist es, wenn Sie vorbestellen: per App, WhatsApp, Formular oder Telefon. Wie das mit einem E-Rezept funktioniert, lesen Sie hier: So schicken Sie uns Ihr E-Rezept vorab.
Fällt Ihnen der Weg zu uns gerade schwer, bringt unser Botendienst Ihre Medikamente zu Ihnen nach Hause.
Am wirksamsten ist aber eine Kundenkarte. Mit ihr sieht die Palmen Apotheke-Brückenhof, welche Arzneimittel Sie regelmäßig brauchen, und richtet den eigenen Bestand danach aus. Zeichnet sich bei einem davon ein Engpass ab, erhöhen wir den Vorrat, bevor er knapp wird.
Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie Ihre Arzneimittel auch regelmäßig bei uns holen. Wechseln Sie zwischendurch die Apotheke, weist unsere Übersicht einen zu geringen Bedarf aus, und wir bevorraten zu wenig. Genau darin liegt der Vorteil einer Stammapotheke: Wir kennen Ihren Bedarf, bevor er entsteht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Lieferengpass?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Hersteller melden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein voraussichtliches Ende des Engpasses. Dieses Datum kann sich allerdings verschieben.
Wo kann ich nachsehen, ob ein Medikament knapp ist?
Das BfArM veröffentlicht die gemeldeten Lieferengpässe in einer öffentlich zugänglichen Datenbank (siehe Quellen). Sie richtet sich vor allem an Fachleute. Schneller geht es meist, wenn Sie uns direkt fragen.
Warum bekomme ich öfter ein Präparat eines anderen Herstellers?
Das hat nicht immer mit einem Engpass zu tun. Viele Krankenkassen haben Rabattverträge mit bestimmten Herstellern abgeschlossen. Die Apotheke gibt dann bevorzugt deren Präparat ab. Der Wirkstoff bleibt derselbe.
Gelten diese Regeln auch für Privatrezepte?
Die hier beschriebenen Austausch- und Kostenregeln stammen aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Privatrezepten gelten sie so nicht. Sprechen Sie uns an, dann schauen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt.
Kann ich ein Medikament vorbestellen, das gerade knapp ist?
Ja. Je früher Ihre Vorbestellung bei uns ist, desto mehr Zeit haben wir, das Medikament zu beschaffen oder die gesetzlich möglichen Alternativen zu prüfen.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 129 SGB V – Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Abgerufen am 22. September 2026.
- Bundesministerium der Justiz: § 61 SGB V – Zuzahlungen Abgerufen am 22. September 2026.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Lieferengpässe für Humanarzneimittel Abgerufen am 22. September 2026.
- ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: ApoVWG in Kraft: Was schon jetzt gilt – und was erst später kommt Abgerufen am 22. September 2026.
Zuletzt fachlich geprüft am 22. September 2026 von Dennis Witt, Apotheker.
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