480€ pro Jahr sparen
„Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“
Es entstehen für Sie keine Kosten
Sofern Sie einen Pflegegrad besitzen werden die Kosten für die Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Für Sie selber fallen keine weiteren Belastungen an. Eine Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Vorraussetzungen für die Versorgung mit kostenlosen Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, oder umgerechnet 480 Euro im Jahr.
Was sind überhaupt „Pflegehilfsmittel“?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nicht wieder verwendet. Bitte beachten Sie, dass vom Gesetzgeber ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Produkte benannt worden sind und abgerechnet werden können:
saugende Bettschutzeinlagen
Fingerlinge
Einmalhandschuhe
Mundschutz
Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
Schutzschürzen wiederverwendbar
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Woher bekommen Sie Ihr Antragsformular
Wir haben zu jeder Zeit Antragsformulare in der Apotheke für Sie vorrätig. Gerne senden wir Ihnen das Formular auch mit der Post oder per E-mail zu. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat persönlich oder auch Online zur Verfügung.