{"id":196,"date":"2017-11-02T16:33:43","date_gmt":"2017-11-02T15:33:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.synapo.de\/palmenpress\/startseite\/?page_id=196"},"modified":"2024-09-30T16:23:39","modified_gmt":"2024-09-30T14:23:39","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/impressum\/","title":{"rendered":"Impressum"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Impressum der Rh\u00f6nplatzapotheke in Kassel<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"top\">\n<td colspan=\"2\">Rh\u00f6nplatzapotheke, Inh. Ulrike Bohrmann-Witt e.K.<br \/>\nRh\u00f6nplatz 2a<br \/>\n34134 Kassel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Kontaktdaten<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Telefon<\/td>\n<td>0561-9790491<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Fax<\/td>\n<td>0561-9790492<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>E-Mail<\/td>\n<td><a href=\"mailto:info@palmenapo.de\">info@palmenapo.de<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Homepage<\/td>\n<td><a href=\"http:\/\/www.palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Gesch\u00e4ftsdaten<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/td>\n<td>Apothekerin Ulrike Bohrmann-Witt e.K.<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"top\">\n<td>Satzungsm\u00e4ssiger Sitz:<br \/>\n<span class=\"small\">(nach Handelsgesetzbuch)<\/span><\/td>\n<td>Kassel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Registergericht<\/td>\n<td>Amtsgericht Kassel<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Handelsregisternummer<\/td>\n<td>HRA 17389<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Verantwortlicher Apotheker<\/td>\n<td>Ulrike Bohrmann-Witt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gesetzliche Berufsbezeichnung<\/td>\n<td>Apotheker<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>wurde verliehen in<\/td>\n<td>Deutschland<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"top\">\n<td>Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/td>\n<td class=\"nomargin\">Regierungspr\u00e4sidium Darmstadt Dezernat II 23.1 Apotheken<br \/>\nLuisenplatz 2<br \/>\n64283 Darmstadt<br \/>\npoststelle@rpda.hessen.de<br \/>\nwww.rp-darmstadt.hessen.de<\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"top\">\n<td>Zust\u00e4ndige Kammer<\/td>\n<td class=\"nomargin\">Landesapothekerkammer Hessen<br \/>\nAm Leonhardsbrunn 5<br \/>\n60487 Frankfurt<br \/>\ninfo@apothekerkammer.de<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.apothekerkammer.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.apothekerkammer.de<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<tr valign=\"top\">\n<td>Berufsordnung<br \/>\n(der zust\u00e4ndigen LAK)<\/td>\n<td class=\"nomargin\">\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a0 Berufsordnung<br \/>\n<\/strong><strong>der Landesapothekerkammer Hessen,<br \/>\n<\/strong><strong>K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 14. M\u00e4rz 2012, genehmigt durch Erlass des Hessischen Sozialministeriums am 29. M\u00e4rz 2012, ver\u00f6ffentlicht in der PZ Nr. 18\/2012, S. 1624 ff. und in der DAZ Nr. 18\/2012, S. 2301 ff.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">Der Apotheker\/die Apothekerin\u00b9 ist Angeh\u00f6riger eines freien Berufes und erf\u00fcllt mit seiner T\u00e4tigkeit eine \u00f6ffentliche Aufgabe. Er dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und somit der ganzen Bev\u00f6lkerung. Mit der Berufsordnung werden die Grunds\u00e4tze der Berufsaus\u00fcbung und das Verhalten des Apothekers gegen\u00fcber Dritten und Kollegen geregelt. Durch die Berufsordnung soll berufsunw\u00fcrdiges Verhalten verhindert werden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 1 Berufsaus\u00fcbung<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Die Aufgabe des Apothekers besteht in der Sicherstellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Arzneimitteln. Dieser Auftrag umfasst insbesondere die Information und Beratung \u00fcber Arzneimittel, die Beratung in Fragen rund um die Gesundheit, die Entwicklung, Herstellung, Pr\u00fcfung, Lagerung, Abgabe und Risikoerfassung von Arzneimitteln und die Suche nach neuen Arzneistoffen und Darreichungsformen. Der Apotheker \u00fcbt seine Aufgabe in verschiedenen T\u00e4tigkeitsformen aus. Er kann in der \u00f6ffentlichen Apotheke, in der Industrie, im Krankenhaus, in Pr\u00fcfinstitutionen, bei der Bundeswehr, in Beh\u00f6rden und K\u00f6rperschaften, an der Universit\u00e4t, in Lehranstalten und Berufsschulen t\u00e4tig sein.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist verpflichtet, seinen Beruf ordnungsgem\u00e4\u00df auszu\u00fcben und dem ihm in Zusammenhang mit seinem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Er hat sich so zu verhalten, dass er diesem Vertrauen gerecht wird.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Der Apotheker hat die Aufgabe zur Beratung aufgrund seiner Ausbildung und seiner Kenntnisse. Er ist verpflichtet, die Patienten und \u00c4rzte unabh\u00e4ngig \u00fcber die Arzneimittel zu beraten und zu informieren. Eine erh\u00f6hte Informations- und Beratungspflicht herrscht bei Patienten, die Arzneimittel im Rahmen der Selbstmedikation erwerben wollen, oder wenn es sich bei dem Patienten um ein Kind oder einen Jugendlichen handelt.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(4)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist verpflichtet, sich gegen\u00fcber den Angeh\u00f6rigen seines Berufes kollegial zu verhalten. Der Apotheker hat die Interessen und das Ansehen des Berufsstandes und des Betriebes, in dem er t\u00e4tig ist, zu wahren.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(5)\u00a0<\/strong>Die Aus\u00fcbung der Heilkunde verst\u00f6\u00dft gegen die Berufspflichten. Die Mitteilung von objektiven Mess- und Referenzwerten sowie die Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen, stellt keine Aus\u00fcbung der Heilkunde dar.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(6)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist verpflichtet, sich und seine Mitarbeiter \u00fcber die f\u00fcr die Aus\u00fcbung seines Berufes geltenden Gesetze und Verordnungen zu informieren, diese zu beachten und in der Apotheke zug\u00e4nglich zu machen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Apothekenbetriebsordnung, das Arzneimittel- und Bet\u00e4ubungsmittelrecht, die Arzneimittelpreisverordnung, das Satzungsrecht der Kammer, das Satzungsrecht des Versorgungswerkes und die darauf gegr\u00fcndeten Anordnungen und Richtlinien.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(7)\u00a0<\/strong>In der Aus\u00fcbung eines freien Berufes untersteht der Apotheker \u00fcber die gesetzlichen Bestimmungen hinaus dieser Berufsordnung und der besonderen Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Berufsordnung k\u00f6nnen berufsrechtlich verfolgt werden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 2 Verschwiegenheit und Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist zur Verschwiegenheit \u00fcber alle Vorkommnisse verpflichtet, die ihm in Aus\u00fcbung seines Berufes bekannt werden. Dar\u00fcber hinaus hat er mit allen Mitarbeitern, auch wenn sie nicht dieser Berufsordnung unterliegen, Verschwiegenheitsvereinbarungen zu treffen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Der Apotheker hat f\u00fcr die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Betroffenen, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften oder anderer Erm\u00e4chtigungsgrundlagen erlaubt sind oder gefordert werden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Bei Aufgabe des Apothekenbetriebes oder im Falle der Apothekennachfolge ist sicherzustellen, dass die Datenbest\u00e4nde nicht missbr\u00e4uchlich verarbeitet oder genutzt werden k\u00f6nnen. Die weitere Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten hat ebenfalls den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(4)\u00a0<\/strong>Es ist sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen bei dokumentationspflichtigen Vorg\u00e4ngen beachtet werden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 3 Zusammenarbeit mit Dritten<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist verpflichtet, in Aus\u00fcbung seines Berufes mit den Personen und Institutionen des Gesundheitswesens zusammenzuarbeiten. Unzul\u00e4ssig sind Vereinbarungen, Absprachen und schl\u00fcssige Handlungen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuf\u00fchrung von Patienten, Zuweisung von Verschreibungen oder die Abgabe von Arzneimitteln ohne vollst\u00e4ndige Angabe der Zusammensetzung zum Gegenstand haben oder zur Folge haben k\u00f6nnten.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>\u00a0<\/strong><strong>(2)\u00a0<\/strong>Dar\u00fcber hinaus ist es dem Apotheker untersagt, insbesondere durch Rat, Tat, Organisationshilfe oder Zuwendungen daran mitzuwirken, dass die freie Wahl der Apotheke durch Personen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Altenbetreuung oder der Sozialleistungstr\u00e4ger eingeschr\u00e4nkt oder beseitigt wird.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 4 Belieferung von Verschreibungen<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">Der Apotheker ist verpflichtet, \u00e4rztliche, zahn\u00e4rztliche und tier\u00e4rztliche Verschreibungen in einer der Verschreibung angemessenen Zeit zu beliefern. Sollte die Belieferung nicht in angemessener Zeit m\u00f6glich sein, hat der Apotheker den Patienten hier\u00fcber unverz\u00fcglich zu informieren und bei der Beschaffung des Arzneimittels die notwendige Hilfe zu leisten. Dies gilt auch f\u00fcr die Herstellung von Rezepturen in der Apotheke.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 5 Dienstbereitschaft der Apotheken<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Anordnung der Landesapothekerkammer Hessen am Notdienst teilzunehmen. Dazu z\u00e4hlt auch die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Weitergabe von \u00c4nderungen in der Dienstbereitschaft an die anderen Apotheken im Notdienstbezirk und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausschilderung der dienstbereiten Apotheken.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Der Apotheker muss seine Apotheke f\u00fcr die besonderen Anforderungen an die Arzneimittelversorgung im Notdienst vorbereiten.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Kann eine Verschreibung im Notdienst nicht beliefert werden, hat der Apotheker dem Patienten die notwendige Hilfestellung zu leisten, damit dieser in angemessener Zeit sein Arzneimittel erhalten kann. Dies bedeutet insbesondere bei der n\u00e4chsten dienstbereiten Apotheke anzurufen und dort nach der Verf\u00fcgbarkeit der Verschreibung nachzufragen, oder im Falle einer Verschreibung durch den \u00e4rztlichen Notdienst R\u00fccksprache mit dem \u00e4rztlichen Notdienst zu halten, ob dieser einer \u00fcber \u00a7 17 Abs. 5 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehenden Substitution zustimmt.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(4)\u00a0<\/strong>Eine Befreiung von der Dienstbereitschaft, auch wenn diese im Rahmen eines Tausches erfolgen soll, muss vorab unter Angabe eines Grundes bei der Landesapothekerkammer schriftlich beantragt werden und bedarf der Genehmigung. Die Beantragung soll rechtzeitig vorher erfolgen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 6 Soziale Verantwortung<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Der Apotheker hat bei der Ausbildung seiner Mitarbeiter die f\u00fcr die Berufsausbildung bestehenden Vorschriften zu beachten.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Der Apothekenleiter hat nach Abschluss eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich und entsprechend den Vorschriften des Nachweisgesetzes niederzulegen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Der Apothekenleiter hat nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum pharmazeutisch-kaufm\u00e4nnischen Assistenten unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Vertragsinhalt schriftlich gem\u00e4\u00df den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes niederzulegen. Ausbildungsvertr\u00e4ge sind zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsvertr\u00e4ge bei der Landesapothekerkammer Hessen unverz\u00fcglich nach Abschluss des Vertrages anzumelden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(4)\u00a0<\/strong>Der Apotheker soll nach seinen pers\u00f6nlichen und betrieblichen M\u00f6glichkeiten an der Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung seiner Mitarbeiter mitwirken.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(5)\u00a0<\/strong>Bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen und Gutachten hat der Apotheker mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren. Dies gilt auch f\u00fcr die Ausstellung von Zeugnissen f\u00fcr Mitarbeiter in Aus- und Weiterbildung.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 7 Qualit\u00e4tssicherung<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist verpflichtet, Ma\u00dfnahmen zur Qualit\u00e4tssicherung durchzuf\u00fchren, diese einzuhalten und auf Nachfrage der Kammer gegen\u00fcber nachzuweisen. Die Ma\u00dfnahmen m\u00fcssen geeignet sein, die Qualit\u00e4t seiner Berufsaus\u00fcbung und Arbeitsst\u00e4tte nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu sichern. Zu diesen Ma\u00dfnahmen z\u00e4hlt die Teilnahme an den externen Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnamen, insbesondere die Teilnahme an den Ringversuchen und den Testk\u00e4ufen, die von der Landesapothekerkammer Hessen durchgef\u00fchrt werden. Ergeben sich bei der Durchf\u00fchrung der Testk\u00e4ufe hinreichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Berufsvergehens rechtfertigen, sind diese nach den Vorschriften des Heilberufsgesetzes zu verfolgen. Die freiwillige Teilnahme am offiziellen Zertifizierungsverfahren der Landesapothekerkammer Hessen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Die unberechtigte Nutzung des Qualit\u00e4ts-Zertifikats, welches von der Landesapothekerkammer Hessen im Rahmen der Erstellung eines Qualit\u00e4tsmanagementsystems vergeben wird, ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Der Apotheker hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass seine Apotheke immer mit ausreichend qualifiziertem Personal betrieben wird. F\u00fcr die Filialen hat er einen Filialleiter zu benennen und diesen der Landesapothekerkammer Hessen mitzuteilen. Der Apothekenleiter darf seine Mitarbeiter nicht entgegen den gesetzlichen Vorschriften einsetzen. Er selbst hat, neben dem Filialleiter, auch f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Besetzung seiner Filialapotheken Sorge zu tragen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(4)\u00a0<\/strong>Der Apotheker hat die Pflicht, sich beruflich fortzubilden, und sich \u00fcber die f\u00fcr seine Berufsaus\u00fcbung geltenden Bestimmungen zu unterrichten.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 8 Arzneimittelrisiken<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">Der Apotheker ist verpflichtet, bei der Ermittlung, Erkennung und Erfassung von Arzneimittelrisiken mitzuwirken. Er hat seine Feststellungen oder Beobachtungen unverz\u00fcglich der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, dem Regierungspr\u00e4sidium in Darmstadt, mitzuteilen. Die Benachrichtigung soll wegen der besonderen Eilbed\u00fcrftigkeit per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Des Weiteren soll der Apotheker die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker unverz\u00fcglich informieren.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 9 Herstellung von Arzneimitteln<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Der Apotheker ist in der Arzneimittelherstellung insbesondere verpflichtet, f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Herstellung, Lagerung und Kennzeichnung der Arzneimittel zu sorgen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Der Apotheker in der Qualit\u00e4tskontrolle ist insbesondere verpflichtet, die Arzneimittelpr\u00fcfung zu \u00fcberwachen und zu leiten.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Ist der Apotheker als sachkundige Person besch\u00e4ftigt, obliegt ihm die Verantwortung, dass jede Charge eines Arzneimittels entsprechend den Vorschriften \u00fcber den Verkehr mit Arzneimitteln hergestellt, gepr\u00fcft und freigegeben wird.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 10 Haftungsabsicherung<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">Der Apotheker hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass er und seine Mitarbeiter hinreichend gegen Haftungsanspr\u00fcche im Rahmen ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit abgesichert sind. Auf Anforderung ist dies der Landesapothekerkammer Hessen nachzuweisen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 11 Wettbewerbsma\u00dfnahmen und Werbung<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(1)\u00a0<\/strong>Das Wettbewerbs- und Werbeverhalten muss mit den Besonderheiten des Apothekerberufes vereinbar sein und darf die berufliche Integrit\u00e4t des Apothekers und seine Vertrauensstellung als Angeh\u00f6riger eines Heilberufes nicht gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\">Durch Werbung und Wettbewerb darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Apotheker wirtschaftliche Interessen \u00fcber seinen \u00f6ffentlichen Auftrag zur Sicherstellung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Arzneimitteln stellt.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(2)\u00a0<\/strong>Durch die Werbung oder Wettbewerbshandlung darf kein Mehrverbrauch oder Fehlgebrauch von Arzneimitteln hervorgerufen oder beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><strong>(3)\u00a0<\/strong>Unabh\u00e4ngig davon hat der Apotheker Werbe- und Wettbewerbsma\u00dfnahmen zu unterlassen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige apothekenrechtliche Vorschriften, insbesondere gegen das Gesetz \u00fcber den unlauteren Wettbewerb oder das Heilmittelwerbegesetz, versto\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\">Verboten sind insbesondere Wettbewerbshandlungen wie:<\/p>\n<p class=\"Stil1\">1. das Vort\u00e4uschen einer bevorzugten oder besonderen Stellung der eigenen Apotheke, der eigenen Person oder des Apothekenpersonals; insbesondere durch irref\u00fchrende Namensgebung, Hinweise oder Verwendung von Bezeichnungen und Qualifikationen;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">2. das Sammeln von Verschreibungen von Personen, die zur Aus\u00fcbung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigt sind, und die Belieferung entgegen den Vorschriften des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung sowie die Werbung hierf\u00fcr;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">3. die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">4. das Anbieten und Erbringen von Dienstleistungen, die nicht vom Versorgungsauftrag der Apotheke gedeckt sind, nicht im Zusammenhang mit apotheken\u00fcblichen Waren stehen oder nicht ihre Grundlage in der Ausbildung des Apothekers finden;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">5. die Vergabe unangemessener Zuwendungen und Geschenke, insbesondere an Kunden, Angeh\u00f6rige anderer Heilberufe oder Heilhilfsberufe, Kostentr\u00e4ger, Kurheime, Altenheime, Krankenanstalten und \u00e4hnliche Einrichtungen sowie deren Leiter und Mitarbeiter, die die freie Wahl des Patienten beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">6. das Fordern, sich Versprechen lassen und Annehmen von Geschenken oder anderen Vorteilen f\u00fcr sich oder Dritte, wenn dadurch die apothekerliche Unabh\u00e4ngigkeit beeinflusst werden kann;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">7. das \u00dcberlassen von Ausstellungsfl\u00e4chen in der Apotheke wie beispielsweise Schaufenster, Vitrinen, Regale usw. gegen Entgelt, Waren oder sonstige Leistungen;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">8. der teilweise oder g\u00e4nzliche Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung oder auf Mehrkosten des Versicherten sowie der Hinweis darauf;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">9. das Abweichen von den sich aus der Arzneimittelpreisverordnung ergebenden Apothekenabgabepreisen sowie die Werbung hierf\u00fcr;<\/p>\n<p class=\"Stil1\">10. das Abschlie\u00dfen von Vertr\u00e4gen, das Treffen von Absprachen und das Durchf\u00fchren von Ma\u00dfnahmen, die bezwecken oder zur Folge haben k\u00f6nnen, andere Apotheken von der Belieferung oder Abgabe von Arzneimitteln ganz oder teilweise auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 12 Freier Dienstleistungsverkehr im Rahmen der EU<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">Diese Berufsordnung gilt auch f\u00fcr Apotheker, die die Staatsangeh\u00f6rigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen, wenn sie nur vor\u00fcbergehend grenz\u00fcberschreitend freie Dienstleistungen im Geltungsbereich dieser Berufsordnung erbringen, aber in einem Staat der EU ans\u00e4ssig bleiben.<\/p>\n<p class=\"Stil1\" align=\"center\"><strong>\u00a7 13 Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p class=\"Stil1\">Diese Berufsordnung tritt am Tage nach ihrer Verk\u00fcndung in Kraft.<\/p>\n<p class=\"Stil1\"><span class=\"Stil3\">\u00b9Diese Berufsordnung verwendet zur besseren \u00dcbersicht die m\u00e4nnliche Bezeichnung. Die weibliche Form ist selbstverst\u00e4ndlich immer mit eingeschlossen.<\/span><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.apothekerkammer.de\/berufsordnung.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download der Berufsordnung<\/a><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>USt-IdNr.<\/td>\n<td>DE113054177<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\"><strong>Sonstiges<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td colspan=\"2\">Beschwerdeverfahren: Die Europ\u00e4ische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Dieser Link f\u00fchrt Sie zu der Plattform:\u00a0<a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\">http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/<\/a><\/p>\n<p><strong>Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.<\/p>\n<p>Unsere E-Mail-Adresse lautet: <a href=\"mailto:info@palmenapo.de\">info@palmenapo.de<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Homepage enth\u00e4lt Verkn\u00fcpfungen auf die Internetinhalte anderer Anbieter (im folgenden &#8222;Links&#8220; genannt). Die Nutzung eines Links auf diese Domain erfolgt auf eigene Gefahr, und Sie stimmen damit unserer (folgenden) Rechtsauffassung zu.Wir k\u00f6nnen unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr die Inhalte anderer Anbieter verantwortlich gemacht werden. 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Rh\u00f6nplatz 2a 34134 Kassel Kontaktdaten Telefon 0561-9790491 Fax 0561-9790492 E-Mail info@palmenapo.de Homepage http:\/\/www.palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke Gesch\u00e4ftsdaten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Apothekerin Ulrike Bohrmann-Witt e.K. Satzungsm\u00e4ssiger Sitz: (nach Handelsgesetzbuch) Kassel Registergericht Amtsgericht Kassel Handelsregisternummer HRA 17389 Verantwortlicher Apotheker Ulrike Bohrmann-Witt Gesetzliche Berufsbezeichnung Apotheker wurde verliehen in Deutschland Aufsichtsbeh\u00f6rde Regierungspr\u00e4sidium&#8230; <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-196","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/196","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=196"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/196\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":735,"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/196\/revisions\/735"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/palmenapo.de\/rhoenplatzapotheke\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=196"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}